Magistratsmitglieder

Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Der Magistrat ist neben der Stadtverordnetenversammlung eines der beiden Organe der Stadt. Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung werden hier in laufende Verwaltungsarbeit umgesetzt. Dem Magistrat gehören nach der Stadtverfassung sowohl ehren- als auch hauptamtliche Dezernenten (Stadträte) an. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer der Legislaturperiode gewählt und müssen in der Mehrzahl sein. Der Magistrat wird aufgrund des geänderten Ortsgesetzes durch die Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2023 von sieben ehrenamtlichen und  sechs hauptamtlichen Mitgliedern gebildet. Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister, sein Vertreter ist der Bürgermeister. Der Magistrat ist ein Kollegialorgan. Die SPD-Fraktion Bremerhaven stellt für diese Legislaturperiode zwei hauptamtliche (Oberbürgermeister Melf Grantz und den Stadtrat für Schule und Kultur, Michael Frost- parteilos - - bis Sept. 2023) und desweiteren drei ehrenamtliche Stadträte: Mandy Kathe-Heppner (Gartenbauamt), Uwe Parpart (Amt für Menschen mit Behinderung) und Hans-Werner Busch (ab 09.2023 für EBB) im Magistrat. 

 

Stadtverordnetenfraktion 2023-2027

 


Von links nach rechts Lisa Wittig, Sönke Allers, Gunda-Böttger Türk, Cecil Hammann, Sabrina Czak, Jörn Hoffmann, Tabea Batz, Torsten von Haren, Harry Viebrok, Martina Kirschstein-Klingner, Dominique Ofcarek, Susanne Ruser und Selcuk Caloglu

KOA-Vertrag Bremerhaven

Den zwischen SPD und CDU geschlossenen Koalitionsvertrag 2023-2027 können Sie hier abrufen.

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