SPD begrüßt Gesetzesänderung zum Unterhaltsvorschuss

Veröffentlicht am 06.06.2017 in Stadtverordnetenfraktion

Ab dem 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss nach einer Gesetzesnovellierung bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die SPD begrüßt die Gesetzesänderung des Bundesfamilienministeriums sehr. Marika Büsing, jugendpolitische Sprecherin der SPD: „Endlich wird die Bezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben und die Höchstaltersgrenze von derzeit 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr heraufgesetzt.“ Alle Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil keinen Unterhalt für die Versorgung ihrer Kinder erhalten, haben jetzt die Möglichkeit, länger den Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen zu können. Für Kinder nach dem 12. Lebensjahr ist eine zusätzliche Voraussetzung, dass sie selbst nicht nach dem SGB II auf Leistungen angewiesen sind und der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte von mindestens 600 Euro brutto erzielt.

 

Marika Büsing dazu:” Nun springt der Staat im Bedarfsfall für alle Kinder ein, wenn sie die ihnen zustehenden Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Es sichert damit die finanzielle Situation von alleinerziehenden Familien besser ab.“

 

Um den sich beim Amt nun berechtigt meldenden Müttern wie Vätern zu helfen und die Bearbeitungsdauer der Anträge kurz zu halten, hat sich die SPD im letzten Jugendausschuss am vergangenen Mittwoch dafür ausgesprochen, dass für die Dauer von drei Jahren vier neue Stellen geschaffen werden. Büsing: „Wir freuen uns, dass die Vorlage mit einem einstimmigen Votum aller anwesenden Ausschussmitglieder verabschiedet wurde. Damit ist die Verwaltung sehr gut für die Bearbeitung der Anträge aufgestellt.“

 

 

Stadtverordnetenfraktion 2023-2027

 


Von links nach rechts Lisa Wittig, Sönke Allers, Gunda-Böttger Türk, Cecil Hammann, Sabrina Czak, Jörn Hoffmann, Tabea Batz, Torsten von Haren, Harry Viebrok, Martina Kirschstein-Klingner, Dominique Ofcarek, Susanne Ruser und Selcuk Caloglu

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