Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Der Magistrat ist neben der Stadtverordnetenversammlung eines der beiden Organe der Stadt. Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung werden hier in laufende Verwaltungsarbeit umgesetzt. Dem Magistrat gehören nach der Stadtverfassung sowohl ehren- als auch hauptamtliche Dezernenten (Stadträte) an. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer der Legislaturperiode gewählt und müssen in der Mehrzahl sein. Der Magistrat wird aufgrund des geänderten Ortsgesetzes durch die Stadtverorenetenversammlung vom 12.09.2019 von sechs ehrenamtlichen und vier hauptamtlichen Mitgliedern gebildet. Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister, sein Vertreter ist der Bürgermeister. Der Magistrat ist ein Kollegialorgan. Die SPD-Fraktion Bremerhaven stellt für diese Legislaturperiode zwei hauptamtliche (Oberbürgermeister Melf Grantz und den Stadtrat für Schule und Kultur, Michael Frost- parteilos) und zwei ehrenamtliche Stadträte (Brigitte Lückert - am 20.05.2020 verstorben - und Uwe Parpart) im Magistrat. Am 01. 10. 2020 folgt für Brigitte Lückert der Stadtverordnete Selcuk Caloglu in den Magistrat.
Den zwischen SPD und CDU geschlossenen Koalitionsvertrag 2019 - 2023 können Sie hier abrufen.
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